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Nach den zahlreichen Gesundheitsreformen der letzten Jahre, können die gesetzlichen Krankenkassen noch eine ärztliche Grundversorgung gewährleisten. Gerade im Bereich Krankenhaus, Zahnersatz und Tagegeld bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wurden Leistungen reduziert. Als gesetzlich Versicherter muss man aber nicht auf die besseren Leistungen einer Privatkrankenversicherung verzichten: Mit der Zusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen. Im Bereich der Krankenzusatzversicherung gibt es verschiedene Tarif-Varianten, die man in vier Kategorien einteilen kann. Besonders für hochwertigen Zahnersatz, lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung. Durch das Modernisierungsgesetz aus 2004 besteht nur noch Anspruch auf einen befund bezogenen Festzuschuss im Rahmen der einfachen Regelversorgung. Wer ein Ergebnis im Rahmen des heute technisch möglichen wünscht, muss einen hohen Privatanteil selber tragen.
Für den Fall, dass Sie einen besseren Zahnersatz wünschen als die gesetzliche Regelleistung, erhöht eine Zahnversicherung den Versicherungsschutz.
Bis 2005 leisteten die Krankenkassen bei Zahnersatz einen prozentualen Zuschuss auf die vertraglich vereinbarten Kosten. Je nach Bonus wurden 50, 60 oder 65 % der Kosten übernommen. Nach der neuen Regelung wird für einen entsprechenden Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss gewährt. Jetzt spielt es keine Rolle mehr, wie z.B. eine bestehende Zahnlücke versorgt wird. Ob mit einer festen Brücke oder durch ein oder zwei Implantate, die Krankenkasse erstattet 50% des Betrages, der einer Grundversorgung entspricht. Das Bonussystem wurde beibehalten. Je nach dem, welcher Prophylaxe-Zeitraum durch das Bonusheft nachgewiesen werden kann, wird ein Zusatzbonus von 10% für 5 Jahre und 15% für 10 Jahre gewährt. Hierdurch erhalten Kassenpatienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für privatärztliche Leistungen entscheiden, so dass eine private Ergänzung einfacher versichert werden kann. Die meisten Tarife leisten für Zahnersatz und Füllungen. Es gibt aber auch Tarife, die Zahnbehandlungen wie professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie bezahlen. In den meisten Fällen wird die Gesamtleistung aus GKV und PKV auf 80% bis 90% des Rechnungsbetrages maximiert. Häufig sind die Tarife in den ersten 4 Jahren mit einer Leistungseinschränkung (s.g. Leistungsstaffel) ausgestattet. Häufig können Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung auch nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. I.d.R. beträgt die Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungstarife unterscheiden sich teilweise erheblich. Schauen Sie sich daher die Tarifvielfalt der Anbieter genau an bevor Sie eine Entscheidung treffen. Entweder durch eigene Recherche oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Allerdings wird Ihre Vergleichsanfrage in sehr vielen Fällen an einen Berater weitergeleitet, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. Mit einem Onlinerechner erhalten Sie die Möglichkeit einfach und kostenlos viele verschiedene Zusatzversicherungen zu vergleichen.
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